Kannst du aus einem Grund, den lediglich du selbst zu vertreten hast, an einer Kursstunde bzw. dem gesamten Kurs nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholung der versäumten Kursstunde oder Kurseinheit und auch nicht auf (anteilige) Erstattung der Kursgebühr.
Das nicht genutzte Eintrittsentgelt verbleibt auf der Kurskarte und kann nach Abschluss des Kurses als Eintritt zum öffentlichen Schwimmen verwendet werden. Diese Regelung gilt nur innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist. Eine Nutzung der Kurskarte für Folgekurse ist nicht möglich.