Die Berliner Bäder-Betriebe waren im Dezember 2022 mit der Beschwerde einer Frau konfrontiert, die in einer Schwimmhalle „oben ohne“ schwimmen wollte und vom Personal darauf hingewiesen wurde, dass das nicht gestattet sei. Als Folge legte die Person Beschwerde bei der Ombudsstelle der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung ein.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Haus- und Badeordnung bereits seit vielen Jahren keine geschlechtsspezifischen Vorschriften in Bezug auf die Badebekleidung macht. Allerdings wurde das von unseren Gästen und je nach Bad bislang zum Teil unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt. Im Zweifel haben die Kolleginnen und Kollegen in den Bädern gemäß der bislang gelebten Auslegung der Haus- und Badeordnung gehandelt, nach der „handelsübliche Badebekleidung“ für Frauen bzw. für weiblich gelesene Personen in der Regel bedeutete, dass der Oberkörper bedeckt ist.
Uns ist es ein Anliegen, dass sich alle Menschen bei uns gleichermaßen wohl und willkommen fühlen. Wir stellen daher durch eine interne Anweisung für die Zukunft klar: Das Schwimmen „oben ohne“ ist für alle Personen gleichermaßen erlaubt.