Das Land Berlin und die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) haben den Bädervertrag geschlossen. „Der Vertrag ist ein wichtiger Meilenstein für die nachhaltige Entwicklung der Bäderlandschaft Berlins“, erklärt Sportsenatorin Iris Spranger, die auch Aufsichtsratsvorsitzende der BBB ist, „er stellt das Unternehmen BBB auf ein neues Fundament und schafft ein besseres Angebot. Als Sportsenatorin habe ich die Menschen dieser Stadt im Blick und weiß, dass Schwimmen zu einer der beliebtesten Freizeitaktivitäten der Berlinerinnen und Berliner gehört. Deshalb ist diese Verbesserung richtig.“
Vergleichbar ist der Bädervertrag in etwa mit dem Verkehrsvertrag, den das Land beispielsweise mit der BVG abschließt. Statt wie bisher dem Unternehmen BBB alljährlich eine pauschale Summe zum Betrieb der Bäder aus dem Landeshaushalt zu gewähren, wird nun seitens der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport eine Leistung bestellt.
„Dieses Prinzip stützt unsere Planungssicherheit, sodass wir besser und vorausschauender handeln können“, erklärt Dr. Johannes Kleinsorg, Vorstandsvorsitzender der BBB. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren und legt verbindlich einen Handlungsrahmen fest. Mit dem Bädervertrag wurde der Paradigmenwechsel in der Bäderpolitik abgeschlossen, der in der zurückliegenden Legislaturperiode angeschoben wurde.
Gegenstand der Leistungsbeschreibung im Rahmen des Bädervertrages ist die Bestellung von sogenannten Wasserstunden. Diese werden in Öffnungszeiten übersetzt. Die Senatsverwaltung bestellt bei den Berliner Bäder-Betrieben eine Leistung von 146.000 Wasserstunden pro Jahr. Diese Stunden werden über die Gesamtzahl der Berliner Bäder verteilt.
Die Planungssicherheit durch den Bädervertrag unterstützt die Berliner Bäder vor allem im Hinblick auf die anstehenden Investitionen. Den Sanierungsbedarf bis 2030 beziffern die BBB insgesamt auf rund 400 Millionen Euro. Die anstehenden Sanierungen, auf die die Berlinerinnen und Berliner warten, können nun sicher geplant und in den kommenden Jahren konsequent umgesetzt werden.
Dazu gehören u. a. die grundhafte Sanierung des Wellenbads am Spreewaldplatz in Kreuzberg mit einem Volumen von rund 42 Millionen Euro.
Weitere Baumaßnahmen sind für den Zeitraum ab 2027 vorgesehen – z. B. die grundhafte Sanierung der Neuen Halle des Stadtbades Charlottenburg, die aktuell mit rund 31 Millionen Euro taxiert wird. Neben der Bestellung von Öffnungszeiten schafft der Bädervertrag somit auch die Grundlage für die Festlegung auf einen Investitionsfahrplan.
Darüber hinaus bedeutet er eine neue Wertschätzung für das Landesunternehmen und den Bestand der Bäder insgesamt. „Der Vertrag ist auch ein wichtiges Signal an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BBB, dass ihre gute Arbeit von mir als Sportsenatorin gesehen und gewürdigt wird“, so Senatorin Spranger. „Ich danke allen Beschäftigten der Berliner Bäder für Ihren Einsatz.“
Auch wenn der Vertrag verbindliche Regeln über die Dauer eines Haushaltsplanes schafft, bleibt gleichzeitig die Haushaltsgesetzgebung des Abgeordnetenhauses gewahrt. „Ich danke herzlich den Mitgliedern des Parlaments, die das Zustandekommen des Bädervertrags tatkräftig unterstützt haben. Der Paradigmenwechsel in der Bäderpolitik ist ein gemeinsames Projekt von Abgeordnetenhaus und Senat“, so Spranger.
Die Vorhaben
bereits abgeschlossen:
- Kombibad Seestraße, Bau Traglufthalle
- Stadtbad Spandau-Nord, Sanierung Dach und Raumlufttechnik
- Schwimmhalle Helene-Weigel-Platz – Helmut Behrendt -, Sanierung Schwimmbecken
- Stadtbad Mitte – James Simon –, Teilinstandsetzung Fenster, Fassade
- Stadtbad Neukölln, Teilinstandsetzung Fenster, Dach
im Bau:
- Stadtbad Tiergarten (Grundinstandsetzung), vsl. bis Spätherbst 2022
- Paracelsus-Bad (Grundinstandsetzung), vsl. bis Herbst 2023
- Schwimmhalle Ernst-Thälmann-Park, vsl. bis Sommer 2022
- Schwimmhalle Anton-Saefkow-Platz, vsl. bis Sommer 2022
- Sommerbad Wilmersdorf, vsl. bis Juli 2022