In den vergangenen Tagen hat es vermehrt Presseberichte mit Beschwerden über das Einlassmanagement im verpachteten Strandbad Grünau gegeben. Die Berliner Bäder-Betriebe, die das Strandbad bis Ende 2023 an den aktuellen Pächter verpachtet haben, weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass allen Pächtern der Berliner Strandbäder die Betreiberpflicht für den öffentlichen Badebetrieb des jeweiligen Bades übertragen wurde.
Öffentlicher Badebetrieb heißt, dass die Teilnahme am öffentlichen Badebetrieb allen Menschen ohne Einschränkungen zu gewähren ist. Dabei obliegt den Strandbadpächtern das Hausrecht. Die Nutzungsbedingungen des Strandbades ergeben sich aus der Haus- und Badeordnung, aus der sich derartige Einlass- bzw. Zutrittsbeschränkungen nicht ergeben.
Die Berliner Bäder-Betriebe werden daher zeitnah ein Gespräch mit dem Strandbadpächter führen, um die Auffassung und das Verständnis des „öffentlichen Badebetriebs“ zu verdeutlichen
Das Strandbad Grünau an der Dahme ist seit 2019 an den aktuellen Pächter für die Dauer von fünf Jahren vergeben. Seit 2008 werden sämtliche Strandbäder der Stadt mit Ausnahme des Strandbades Wannsee nicht mehr von den BBB selbst betrieben, sondern verpachtet.