FAQ (Fragen und Antworten)

Hier haben wir die Antworten für die am häufigsten gestellten Fragen (Frequently Asked Questions) zusammengetragen. Sollte deine Frage nicht dabei sein, bitte einfach unser Kundenzentrum kontaktieren - wir helfen gerne weiter.

Schwimmbecken Schwimmhalle Ernst-Thälmann-Park

Hier findest du die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Hallenbad-Saison in den Berliner Bädern.

Schwimmbecken mit Fernsehturm im Hintergrund

Hier findest du die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Sommerbad-Saison in den Berliner Bädern.

Mann mit Rettungsring und Kind mit Schwimmbrille
Schwimmenlernen für Kinder und Erwachsene in den Schwimmkursen der Berliner Bäder-Betriebe

Hier findest du die Antworten auf die häufigsten Fragen zu unserem Schwimmkursangebot.

Hallenbad-Saison FAQ

Hier findest du die Bäder-Tarife auf einem Blick.

Es gelten die Preise der aktuellen Tarifsatzung der Berliner Bäder-Betriebe.

Du kannst Tickets in unserem Online-Shop oder an der Badkasse kaufen.

Tickets für unser freizeitorientiertes Hallenbad Stadtbad Lankwitz sind derzeit nur vor Ort an der Badkasse erhältlich.

Die Tickets in unserem Online-Shop werden nicht für ein bestimmtes Hallenbad, sondern für einen Tarifzeitraum (z.B. Guten-Morgen-Tarif) erworben und sind in allen Hallenbädern innerhalb dieses Tarifzeitraums gültig (mit Ausnahme des freizeitorientierten Stadtbads Lankwitz).

Die Tickets verlieren nach maximal 7 Tagen (entsprechend der Gültigkeit des jeweiligen Tarifes) bzw. nach Entwertung/Verlassen des Bades ihre Gültigkeit. Bitte bewahre das Ticket bis zum Ende deines Badbesuches auf. Nur mit diesem Ticket ist das Verlassen des Bades über die Ausgangsdrehkreuze möglich.

Im Online-Shop ist die Zahlung via Paypal oder Kreditkarte möglich.

Nein, eine Stornierung ist leider nicht möglich.

Sammelkarten kannst du direkt an den Kassen der Bäder kaufen. Ein Online-Kauf ist leider nicht möglich. 

Inhaber:innen einer Mehrfach- oder Dauerkarte (z.B. Sammelkarte, Aktionsjahreskarte) können direkt ins Bad: Der QR-Code auf der Karte kann direkt an den Drehkreuzen gescannt werden.

Mit alten Sammelkarten, die einen Bar- statt QR-Code haben, ist es nicht möglich, direkt über die Drehkreuze in das Bad zu gelangen. Du kannst die Karten mit Barcode gegen neue Karten mit QR-Code an den Kassen umtauschen.

 

Kund:innen der Sportvermittler (UrbanSportsClub, EGYM Wellpass, Gympass) melden sich bitte für den Check-In-Prozess an den Kassen, um dort ein Freiticket zu erhalten.

Auf unserer Saunen-Seite kannst Du sehen, welche Saunen geöffnet haben.

Sommerbad-Saison FAQ

Die Sommersaison in unseren Freibädern ist beendet. Die Sommerbäder öffnen wieder ab Frühsommer 2025. Alle aktuellen Öffnungszeiten der einzelnen Bäder findest du dann auf den jeweiligen Bad-Seiten.

Bei den verpachteten Strandbädern empfehlen wir dir, dich auf der jeweiligen verlinkten Website des Pächters über die aktuellen Öffnungszeiten zu informieren.

FAQ Schwimmkurse

Die Obergrenze bei unseren Schwimmkursen liegt bei 10 Teilnehmer:innen.

  • Die Teilnahmevoraussetzungen findest du in der jeweiligen Kursbeschreibung, z.B. das erforderliche Alter bei Beginn des Kurses.
  • Jede/r Kursteilnehmende muss bei Antritt des Kurses sportgesund sein. Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt, eine Untersuchung vor Kursbeginn aber dringend empfohlen. Mit dem Erscheinen zum Kurstermin wird bestätigt, dass keine schwerwiegenden, einer Teilnahme am Kurs entgegenstehenden Krankheiten (z.B. Organschäden, ansteckende Infektionen) bestehen. Die Kursleitung ist berechtigt, Teilnehmende bei sichtbarer ansteckender Erkrankung (z.B. Bindehautentzündung, starke Erkältung) von der Kurseinheit auszuschließen. In diesem Fall gilt die vertraglich geschuldete Leistung der Berliner Bäder bezüglich der betreffenden Kurseinheit als erfüllt.

Nein, Kursbuchungen sind stets verbindlich. Du hast jedoch die Möglichkeit, deinen Kurs vor Kursbeginn an eine:n Bekannte:n, die/der die Bedingung für diesen Kurs erfüllt, weiterzugeben. Bitte informiere das Kundenzentrum im Vorfeld darüber und teile uns die neuen Kontaktdaten mit.

Kannst du aus einem Grund, den lediglich du selbst zu vertreten hast, an einer Kursstunde bzw. dem gesamten Kurs nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholung der versäumten Kursstunde oder Kurseinheit und auch nicht auf (anteilige) Erstattung der Kursgebühr.

Das nicht genutzte Eintrittsentgelt verbleibt auf der Kurskarte und kann nach Abschluss des Kurses als Eintritt zum öffentlichen Schwimmen verwendet werden. Diese Regelung gilt nur innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist. Eine Nutzung der Kurskarte für Folgekurse ist nicht möglich.

Die Kursstunde wird nachgeholt. Über den Zusatztermin informiert dich die Kursleitung bzw. das jeweilige Bad. Unsere Kassenkräfte versuchen, dich per E-Mail oder Telefon zu erreichen, um dir vor Kursbeginn Bescheid geben zu können.

Die Baby- und Kleinkindkurse richten sich an Babys und Kleinkinder im Alter zwischen 3 Monaten und 5 Jahren. Bitte beachte die jeweiligen Altersangaben in der Kursbezeichnung.

Ab 5 Jahren kann dein Kind an den Kinderkursen (wie z.B. Seepferdchen-Grundkurs oder Seepferdchen-Weiterführungskurs) teilnehmen.

Unsere Seepferdchen-Grundkurse sind für Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren. Die Seepferdchen-Weiterführungskurse sind ebenfalls für Kinder von 5 bis 12 Jahren und nur für Kinder ohne bestandener Seepferdchen-Prüfung.

Bei Baby- und Kleinkindkursen bis 4 Jahren begleitet immer eine erwachsene Person das Kind und gibt im Wasser Hilfestellung bei der Kursdurchführung.

Kinder ab 4 Jahren (Wassergewöhnung 4-5 Jahre) müssen von einer Begleitperson ins Bad gebracht werden. Kinder ab 5 Jahren (Seepferdchen-Anfängerkurs) können ins Bad begleitet werden, wenn sie Hilfe beim Umziehen benötigen. Dafür gibt es an der Kasse eine kostenlose Begleitperson-Karte mit einem Zeitfenster von jeweils 30 Minuten. Diese ermöglicht es, dem Kind beim Umziehen vor und nach der Schwimmstunde behilflich zu sein. Falls die Begleitung länger in dem Bad verweilt, fällt der reguläre Eintrittspreis an.

Ja, bitte kontaktiere im Vorfeld das Badpersonal und spreche dies mit der Kursleitung ab. Diese entscheidet, ob eine Teilnahme möglich ist. Unter Umständen kann auch ein Elternteil den Kurs ständig begleiten.

Schwimmutensilien, z.B. Schwimmflügel oder Schwimmgürtel, werden gestellt.

Ja, ein Neoprenanzug kann getragen werden.

Damit beim Schwimmenlernen die volle Bewegungsfreiheit erhalten bleibt, empfehlen wir einen kurzen Neoprenanzug (kurze Arme und Beine). 

Wichtiger Hinweis: Alle Prüfungen sind ohne Hilfsmittel (Auftriebshilfe, Schwimmbrille, Kälteschutzanzug usw.) abzulegen. 

Alle Kursbeschreibungen sind im Buchungsportal zu finden. Bitte lese sie sorgfältig durch. Wenn du dir nicht sicher bist, kontaktiere bitte das Kundenzentrum.

Generell ist jemand Anfänger:in, wenn man sich nicht ohne Schwimmhilfe fortbewegen kann und/oder sich nicht traut, ins Wasser zu legen. Zu Fortgeschrittenen zählt man, wenn schon gewisse Strecken bewältigt werden können. Man fängt meistens mit dem Seepferdchen an. Das bedeutet, mind. 25 Meter können am Stück geschwommen werden.

Wenn das geschieht, muss die Kursleitung eine kurze Erklärung verfassen, warum der Kurs abgebrochen wird. Diese reichst du zusammen mit dem Ticket, der Buchungsbestätigung und der Rechnung im Kundenzentrum ein. Der Sachverhalt wird anschließend geprüft und je nach Einzelfall ein Verrechnungsgutschein über den Restwert ausgestellt.

Wenn dein Kind jedoch die genannnten Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, kann es nicht am Kurs teilnehmen. Ein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr besteht nicht. Du kannst den Eintritt der Kurskarte in jedem beliebigen Bad abschwimmen.

Unsere Schwimmkurse finden ausschließlich in deutscher Sprache statt.

Fragen zur neuen Entgeltordnung

Zum 1. März 2024 verändern wir unsere Entgeltordnung über die sonstigen Leistungen. Sollte deine Frage nicht dabei sein, bitte einfach unser Kundenzentrum  kontaktieren – wir helfen gerne weiter.

Welche Angebote der Berliner Bäder sind von den Änderungen betroffen?

  • Bei den Angeboten handelt es sich um Zusatzangebote.
  • Preisanpassungen gibt es bei den Saunen, dem Angebot von Kursen, den Abnahme von Schwimmprüfungen und den Leihgebühren (für Liegestühle, Strandkörbe, Schwimmzubehör)

Wo finde ich die Preise für sonstige Leistungen?

Warum müssen die Entgelte angepasst werden?

  • Seit mehr als neun Jahren waren die Preise für Zusatzangebote stabil. Anders als die Eintrittspreise in die Bäder, die aus Steuergeldern bezuschusst werden, müssen die Zusatzangebote kostendeckend sein und keine Verluste verursachen. Aufgrund von Inflation und Steigerungen bei den Energiekosten und den Gehältern war das in den letzten Jahren nicht mehr der Fall. Vielmehr machen wir Verluste mit diesen Angeboten. Die Anpassung ist notwendig, um diese Angebote weiterhin anbieten zu können.

Was verändert sich im Einzelnen?

Saunen:

  • Es gibt nur noch drei Saunakategorien, Kategorie 4 fällt weg.
  • Einzelne Saunen wurden anderen Kategorien zugeordnet (z.B. nach Sanierung).
  • In allen drei Kategorien wurden die Preise erhöht. Die neuen Kategorien und Preise findest du in der neuen Entgeltordnung.

Kursentgelte (Schwimm- und Aqua-Kurse)

  • Alle Kursentgelte wurden angehoben, um wieder die Kosten zu decken.
  • Die Veränderungen der Kurspreise beinhalten eine Vereinfachung der Tarife.
  • Die Preise beziehen sich jetzt nicht mehr pauschal auf einen ganzen Kurs, sondern auf die einzelne Kursstunde.
  • Die Anzahl der Kursstunden ist variabel und wird an die Bedingungen in den einzelnen Bädern angepasst. An manchen Standorten umfasst ein Kurs 9 Unterrichtseinheiten, an anderen vielleicht 10.
  • Dadurch ist eine flexiblere Planung in den Bädern möglich, um möglichst mehr Kurse anbieten zu können.
  • Im Online-Shop erscheinen nach wie vor die Gesamtpreise für den kompletten Kurs. Diese Gesamtpreise können je nach der Anzahl der Unterrichtseinheiten in den einzelnen Bädern unterschiedlich ausfallen.

Entgelte für die Abnahme von Schwimmprüfungen und Leihgebühren

  • Diese Preise wurden ebenfalls angehoben und der allgemeinen Teuerungsrate angepasst, um auch hier zukünftig wieder kostendeckend zu sein.

Die restlichen in der Entgeltordnung festgelegten Preise ändern sich nicht.